AGB

Februar 29, 2024 2024-04-09 12:15

AGB

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung des Kunden mit COMFOX AG, Bösch 82, 6331 Hünenberg betreffend dem gemäss Offerte oder eines Individualvertrages anwendbaren Vertragsgegenstandes (vgl. Ziff. 3). Mit Unterzeichnung der Offerte oder eines Individualvertrages, welche/r zusammen mit diesen AGB’s und den entsprechenden Service Level Agreements + Beschrieb (SLA) abgegeben wird, bestätigt der Kunde, dass er die vorliegenden AGB’s und SLA’s gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Die AGB’s und SLA’s sind integrierter Vertragsbestandteil und bilden zusammen mit der Offerte/Individualvertrag den Vertrag (nachfolgend Vertrag).

1.2 Die AGB sind jederzeit in der jeweils gültigen Fassung in deutscher sowie englischer Sprache auf der Webseite von COMFOX AG unter www.comfox.ch/agb abrufbar und ausdruckbar. Der Kunde kann jederzeit eine schriftliche Ausfertigung der AGB anfordern.

1.3 Diese AGB gehen allfälligen AGB’s des Kunden vor. Im Streitfall gilt die folgende Reihenfolge der Dokumente: 1. Offerte/Individualvertrag, 2. AGB, 3. SLA.

2. Vertragsabschluss

2.1 Auf Anfrage des Kunden erstellt COMFOX AG eine Offerte, welche der Kunde in Form der/s Offerte /Individualvertrages sowie der AGB und den anwendbaren SLA’s erhält. Die Offertstellung erfolgt ohne gegenteilige Vereinbarung unentgeltlich.

2.2 Bestellt der Kunde ohne vorangehende Offerte, so sendet ihm COMFOX AG eine Offerte (i.S. von Ziff. 2.1) zu, die vom Kunden zu unterzeichnen und zu retournieren ist, oder bestätigt ihm die Anfrage bspw. via E-Mail oder Ticket-Nr., damit der Vertrag zustande kommt, wobei letzteres nach effektivem Aufwand und gemäss den aktuell gültigen Stundenansätzen verrechnet wird. COMFOX AG ist während der Dauer der Gültigkeit der Offerte an diese gebunden. Die Dauer der Gültigkeit ist in der Offerte aufgeführt.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Die COMFOX AG bietet Dienste wie Services & Solutions, Wartung & Support und Cloud-Dienste an. Services & Solutions umfassen unter anderem Analyse, Beratung, Konzepterarbeitung, Installation, Umsetzung im Bereich Telekommunikation, Mobilkommunikation, Netzwerke, IT-Infrastruktur, Mail & Internet, Sicherheit und Unterhalt für Private und Unternehmen. Wartung & Support Dienste umfassen unter anderem die Wartung der Kundensysteme vor Ort oder per Remote, Patchmanagement, Monitoring und Support von Kundensysteme zu unterschiedlichen Service Levels (vgl. das anwendbare SLA). Cloud-Dienste umfassen sowohl gemanagte Infrastruktur- (Infrastructure as a Service, IaaS) wie auch Software- Dienste (Software as a Service, SaaS).

3.2 Darüber hinaus verkauft COMFOX AG von Drittherstellern Produkte wie Hardware und Softwarelizenzen. Gegenstand des etwaigen Kaufvertrages bilden Hardware, Zubehöre, Ersatzteile und Lizenzen inklusive die für den Betrieb notwendige Dokumentation des Herstellers. Die Installation solcher Hardwareprodukte und Lizenzen richtet sich nach den Bedingungen für Services & Solutions.

3.3 Die im Einzelfall vereinbarten Dienste (gem. Ziff. 3.1) sowie der jeweilige Kauf von Produkten (gem. Ziff. 3.2) ergeben sich aus der Offerte. Die detaillierten Beschriebe und Bedingungen der Dienste Services & Solutions, Wartung & Support und Cloud-Dienste und des Kaufes der Produkte ergeben sich aus den entsprechenden SLA, Produkte-Factsheets und diesen AGB’s.

4. Rechte und Pflichten der COMFOX AG

4.1 Services & Solutions richten sich nach dem SLA Services & Solutions.

4.2 Wartung & Support von COMFOX AG ist modular aufgebaut. Der Kunde kann zwischen verschiedenen Service Levels bzw. Paketen auswählen. Der Umfang des entsprechenden Service Levels ergibt sich aus dem SLA Wartung & Support.

4.3 COMFOX AG Cloud-Dienste umfassen IaaS-Dienste und SaaS-Dienste. Bei IaaS-Diensten handelt es sich um Datacenter-Services von Dritt-Anbietern. Die Nutzung von IaaS-Diensten darf nur zum ordentlichen Betrieb von Kundendaten erfolgen.

4.4 COMFOX AG behält sich das Recht vor, Grenzwerte für den Ressourcenverbrauch festzulegen, die Cloud-Dienste eines Kunden zu sperren, falls dessen Benutzerverhalten in irgendeiner Weise den Betrieb der Dienstleistung beeinträchtigt (vgl. Ziff. 5.9).

4.5 Von COMFOX AG angegebene Liefertermine für Produkte und Dienste sind nicht als verbindlich zu verstehen. COMFOX AG bemüht sich jedoch, die Termine bestmöglich einzuhalten. Mit Versand der Produkte gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über. Die Produktehaftpflicht und die Gewährleistung richtet sich nach den Bedingungen des Drittanbieters.

4.6 Das Eigentum an bestellten Produkten bleibt bis zur rechtsgültigen Bezahlung des vollständigen Kaufpreises inklusive Zinsen, allfälligen Gebühren und Steuern im Eigentum von COMFOX AG. COMFOX AG ist berechtigt, die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister auf Kosten des Kunden zu veranlassen und/oder den Eigentumsvorbehalt allfälligen Dritten anzuzeigen. COMFOX AG kann bereits installierte, aber nicht bezahlte Produkte jederzeit nach erfolgter Abmahnung wieder abholen. Der Kunde ist verpflichtet, bei ihm im Betrieb hinterlegte Produkte bis zur vollständigen Bezahlung durch ihn gegen Verlust zu versichern. An Lizenzen erhält der Kunde nur ein Nutzungsrecht im Umfang der Lizenz des Herstellers. Dies gilt insbesondere für SaaS-Dienste.

4.7 Software, Dienstleistungsresultate und Dokumentationen können nach Wahl von COMFOX AG auf Datenträgern oder per Datenfernübertragung an den Kunden übermittelt oder ihm online zur Verfügung gestellt werden.

4.8 Erfolgt die Installation von Produkten durch COMFOX AG gemäss der Offerte, so erstellt COMFOX AG dafür vor der Implementierung je nach Situation ein Projektmanagement mit einer Terminplanung sowie einer Detailkonzeption. Die Installation richtet sich nach den Bedingungen des SLA Services & Solutions. Sind die Installationskosten nicht offeriert, gehen die entsprechenden zusätzlichen Installationskosten zu Lasten des Kunden. Folgende Kosten gehen immer zulasten des Kunden: die Anpassung der beim Kunden vorhandenen technischen Umgebung sowie die Konfiguration von Schnittstellen, die Datenübernahme, die Parametrisierung, die Kundenschulung und ähnliche Tätigkeiten.

4.9 Wurde im Vertrag vereinbart, dass ein Dienst durch ein Protokoll abzunehmen ist, so lädt COMFOX AG den Kunden zur Abnahme ein und erstellt davon ein Protokoll (auch wenn der Kunde nicht teilnimmt).

5. Rechte und Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, die auf der Bestellung oder im Individualvertrag aufgeführten Entgelte für Dienste und Produkte zuzüglich allfälliger gesetzlicher Mehrwertsteuer, Auslagen wie Bankspesen, Verpackung, Transportkosten und -material ab Domizil COMFOX AG, Versicherungen, Steuern, Zoll und Entsorgungskosten von Verpackungsmaterial an COMFOX AG gemäss den vereinbarten Zahlungsterminen und ohne Abzüge zu bezahlen.

5.2 Änderungen nach erfolgter Bestellung gehen zulasten des Kunden. Damit COMFOX AG Dienste richtig erbringen und Produkte rechtzeitig installieren kann, sorgt der Kunde für die administrativen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen, unter anderem: Bezeichnung eines kundenseitigen Projektverantwortlichen, Bekanntgabe der betrieblichen Bedürfnisse und der technischen Rahmenbedingungen, Evaluierung des Mengengerüsts, Bereitstellung und Betrieb von Anschlüssen für On-Site und Remote-Arbeiten gemäss Vertrag, Zu- und Eingriffgewährung auf das System des Kunden und Endkunden, Stellungnahme zu den vorgelegten Konzepten, Protokollen, Fragen und Arbeitsresultaten, Abgabe von Testdaten, Teilnahme am Abnahmeprozedere (soweit vorgesehen). Vernachlässigt der Kunde seine Mitwirkungsobliegenheiten, kann COMFOX AG die Termine anpassen und dem Kunden allfällige Mehrkosten in Rechnung stellen. Wird COMFOX AG dadurch, dass der Kunde seine Mitwirkungsobliegenheiten vernachlässigt, bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten wesentlich beeinträchtigt, kann COMFOX AG vom Vertrag zurücktreten.

5.3 Der Kunde hat COMFOX AG oder von diesen beauftragten Dritten Zutritt zu den Räumlichkeiten und Systemen zu gewähren. Aus sicherheitstechnischen Gründen muss ein fachkundiger Mitarbeiter des Kunden am Standort die Arbeiten der COMFOX AG beaufsichtigen und sich bereithalten.

5.4 Der Kunde hat die Systeme mit der gebotenen Sorgfalt und nach den Anleitungen des Herstellers zu benützen, namentlich die Anforderung an die Betriebsumgebung zu erfüllen. Der Kunde beteiligt sich aktiv an einer allfälligen Fehlerlokalisierung.

5.5 Wurde kein Abnahmeprotokoll gem. Ziff. 4.9 hiervor vertraglich vereinbart, so überprüft der Kunde die erhaltenen Produkte und Dienste umgehend auf Mängel. Er meldet allfällige Mängel innert 5 Tagen seit der Dienste- bzw. Produkteablieferung, ansonsten deren Geltendmachung verwirkt.

5.6 Der Kunde hat selbst dafür zu sorgen, dass er regelmässige Sicherheitskopien erstellt, sofern nicht ein Back-Up im Umfang der Dienste von Comfox AG mitenthalten ist. COMFOX AG sichert Kundendaten nach dem heutigen Stand der Technik. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, auf Anfrage seine Daten wiederherstellen oder die Daten auf einen Datenträger oder per Datenfernübertragung aushändigen zu lassen. COMFOX garantiert jedoch in keiner Art und Weise, dass die Daten des Kunden archiviert oder verfügbar sind oder wiederhergestellt werden können.

5.7 Soweit es für die Wartungsarbeiten erforderlich ist, stellt der Kunde der COMFOX AG bis zur Beendigung der Wartungsarbeiten einen gesicherten Raum zur Aufbewahrung von Werkzeugen und Material zur Verfügung.

5.8 Produkte, die nicht über COMFOX AG bezogen werden, müssen mit einem separaten Vertrag zwischen Hersteller/Vertrieb und Kunden erworben werden. COMFOX AG lehnt für diese Produkte jegliche Verantwortung und Haftung ab. Der Kunde ist für die korrekte Lizenzierung gegenüber COMFOX AG und Dritten verantwortlich.

5.9 Der Kunde ist für den Inhalt von Informationen, die er im Internet der Öffentlichkeit zugänglich macht, auf Cloud-Diensten von COMFOX hosted und über Telekommunikationsnetze verbreitet vollumfänglich selbst verantwortlich. Der Kunde hat missbräuchliche und rechtswidrige Nutzungen und Handlungen im Internet sowie die Nutzung der Dienste von COMFOX AG dazu zu unterlassen (wie die Veröffentlichung von erotischen, pornographischen, rassendiskriminierenden und gewaltdarstellenden Inhalten, allgemein illegale oder anstössige Inhalte, missbräuchliche Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke z.B. durch Umgehung von DRM, Torrent-Software, Linksetzung oder sonstige Verbreitung bzw. Veröffentlichung illegaler Inhalte u.a., sittenwidrige oder politisch radikale Informationen, Informationen die zu Beunruhigung oder persönlicher Belästigung führen, Malware, Trojaner, Viren, Scripte (wie Perl, PHP), Reselling der Dienste von COMFOX AG etc.). Wird COMFOX AG von Dritter Seite wegen rechtswidrigen Inhalten oder wegen der missbräuchlichen Nutzung von COMFOX AG Diensten abgemahnt, kann COMFOX AG Speicherbereiche umgehend sperren und/oder gemäss Simsa Code of Conduct das Hosting des Kunden abmahnen.

5.10 COMFOX AG kann vom Kunden bei vertragswidriger Nutzung im Sinne von Ziff. 5.9 hiervor Sicherheitsleistung in der Höhe der zu erwartenden Kosten für die Abwendung drohender Ansprüche Dritter verlangen. Eigene Ansprüche kann COMFOX AG mit der Sicherheitsleistung verrechnen. Wird die Sicherheitsleistung nicht fristgerecht geleistet, ist COMFOX AG berechtigt, die Dienste und Produkte-Lieferung ohne weitere Vorwarnung einzustellen oder zu sperren, mithin den Vertrag in schweren Fällen frist- und entschädigungslos aufzulösen und gegebenenfalls Schadenersatz vom Kunden zu verlangen.

5.11 Gerät COMFOX AG in Konkurs oder wird über COMFOX AG die Nachlassstundung beschlossen, so tritt hiermit COMFOX AG dem Kunden das Recht ab, bei den in der Offerte/Individualvertrag ausgewiesenen Drittanbietern direkt seine Ansprüche geltend zu machen, um seine Daten herauszuverlangen oder durch einen anderen Reseller betreuen zu lassen.

6. Preise

6.1 Sofern in der Offerte nichts anderes vereinbart worden ist, gelten die dort vereinbarten Preise exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Vorbehalten werden Preisänderungen gemäss den Factsheets und SLA’s.

6.2 Vorbehalten bleiben Preisänderungen, die COMFOX AG dem Kunden vor Ablauf des Vertragsendes mitteilt oder die aufgrund von Preisanpassungen der Zulieferanten entstehen.

7. Zahlungskonditionen

7.1 Die Zahlungsfirst für die Dienste Service & Solutions und Wartung & Support beträgt 20 Tage. Produkte und Cloud-Dienste sind im Voraus zu bezahlen, innerhalb von 20 Tagen seit Rechnungstellung. Bei Produkten und Cloud-Diensten wird die Bestellung erst mit Zahlungseingang ausgelöst bzw. der Dienst weiter erbracht.

7.2 COMFOX AG kann u.a. für grössere Bestellungen Teil-, Raten- oder Vorauszahlung verlangen. Die Zahlungstermine für die (Teil-)Vorauszahlung(en) sind in der Offerte enthalten.

7.3 Wenn keine oder nur eine unvollständige Zahlung bis zum Ablauf der ordentlichen Zahlungsfrist eingeht, gerät der Kunde automatisch in Verzug. Der Kunde schuldet in diesem Fall der COMFOX AG gegenüber 10% p.a. Verzugszinsen. Die COMFOX AG ist im Verzugsfall berechtigt, weitere Lieferungen von Produkten ohne Anzeige zurückzubehalten oder Dienste 10 Tage nach entsprechender Mahnung nicht mehr zu erbringen. Ist der Kunde bei Cloud-Diensten in Verzug und wurde nicht gegen die Rechnung schriftlich und begründet Einwände erhoben, so kann COMFOX AG ohne weitere Ankündigung sämtliche Leistungen unterbrechen, andere Massnahmen zur Verhinderung von Schaden treffen und den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Der Kunde schuldet allfällige Mahn- und Inkassokosten, mindestens jedoch CHF 30.– pro Mahnung, einschliesslich Gerichts- und Anwaltskosten. Die Geltendmachung von weiterem Verzugsschaden bleibt vorbehalten.

7.4 Rechnungen und Mahnungen werden per E-Mail und/oder Post versendet. Der Kunde ist verantwortlich, dass seine Adressdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse für den Zweck der Rechnungsstellung und andere Zwecke aktuell und funktionsfähig sind.

8. Vertrag

8.1 Die Vertragsdauer für die Dienste ist auf ein Jahr befristet, beginnend mit dem in der Offerte definierten Vertragsbeginn, sofern in der Offerte keine abweichende Vertragsdauer vereinbart wurde.

8.2  Nach Ablauf der Mindestvertragslaufdauer (vgl. Ziff. 8.1) ist eine Kündigung des Vertrages, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist, jeweils auf den letzten Tag eines Kalendermonats möglich. Ohne Mitteilung oder Kündigung von einer der beiden Vertragsparteien, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. COMFOX AG bestätigt eine allfällige Mitteilung der Vertragsbeendigung.

8.3 COMFOX AG ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen frist- und entschädigungslos aufzulösen und Dienste- und Produktelieferungen i.S. von Ziff. 7.2 analog zu beendigen bzw. zu sperren.

8.4 Beim Bezug von Cloud Ressourcen von Comfox können jederzeit ohne Vertragsanpassungen Ressourcen und Lizenzen monatlich erhöht oder reduziert werden. Die Veränderungen erfolgen immer in Absprache mit dem Kunden. Preisanpassungen welche auf Grund von Zulieferanten entstehen, können während der Vertragsdauer angepasst werden. Die Comfox AG informiert den Kunden vor Ablauf des Vertragendes über die Preisanpassung.

9. Immaterialgüterrechte

9.1 COMFOX AG und ihre Zulieferanten bleiben Eigentümer der von ihnen dem Kunden zur Verfügung gestellten Immaterialgüterrechte (Marken, Urheberrechte, Warenzeichen, Patente etc. an Dokumenten, Software etc.). Die Nutzung von solchen Immeterialgüterrechten kann nur in dem jeweils spezifisch definierten Umfang /Lizenz rechtmässig erfolgen.

10. Rechtsgewährleistung

10.1 Erwirbt der Kunde von COMFOX AG Lizenzen, so richten sich die Rechtsgewährleistung nach den Lizenzbestimmungen des Herstellers (SaaS oder traditionell). COMFOX AG gewährleistet, für die beim Kunden eingesetzten Produkte entsprechende Lizenzen für den Kunden gelöst zu haben sowie zum Bezug von Dienstleistungen von Drittanbietern berechtigt zu sein. Darüber hinaus erteilt COMFOX AG keine Rechtsgewährleistung, insbesondere nicht für vom Kunden eingesetzte Produkte von Drittherstellern.

10.2 Ansprüche Dritter wegen Verletzung von gewerblichen Rechten Dritter wehrt COMFOX AG oder der Hersteller/Zulieferant auf eigene Kosten ab. Der Kunde gibt solche Forderungen an COMFOX AG schriftlich und ohne Verzug bekannt und überlässt COMFOX AG oder der Hersteller/Zulieferant die ausschliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und Massnahmen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits. Der Kunde verpflichtet sich, COMFOX AG aktiv bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Unter diesen Voraussetzungen übernimmt COMFOX AG die dem Kunden auferlegten Kosten und Schadenersatzleistungen. Wird eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten eingereicht, kann COMFOX AG nach ihrer Wahl dem Kunden das Recht verschaffen, die Software frei von jeder Haftung wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten zu benutzen oder die Software durch eine andere zu ersetzen, welche die wesentlichen vertraglichen Anforderungen erfüllt.

11. Sachgewährleistung / Garantie

11.1 COMFOX AG garantiert, dass die von COMFOX AG beschafften Produkte den bekanntgegebenen Spezifikationen und Funktionalitäten der Dritthersteller entsprechen.

11.2 COMFOX AG gewährleistet eine sorgfältige Arbeitsweise für ihre Dienste. Dennoch kann COMFOX AG keine Garantie oder Gewährleistung dafür übernehmen, dass die von ihr zur Verfügung gestellten Dienste und Produkte ununterbrochen, ausfall- und fehlerfrei (in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen oder mit allen von ihm bereitgestellten Daten, Applikationen und Infrastruktur) eingesetzt werden können und funktionieren. Zur Herstellung von Redundanz und zur Absicherung des Ausfallrisikos empfiehlt COMFOX AG, ein Back-Up und/oder ein entsprechendes Failover-Konzept.

11.3 COMFOX AG und die von ihr beigezogenen Dritten treffen Vorkehrungen, um die von ihnen eingesetzte Infrastruktur vor Eingriffen Dritter zu schützen. Ein absoluter Schutz vor unerlaubten Zugriffen oder, unerlaubtem Abhören, der Manipulation von IT-Infrastruktur Komponenten oder der Entwendung von Daten kann jedoch nicht gewährleistet werden. COMFOX AG und die von ihr beigezogenen Dritten können für solche Angriffe oder Verluste nicht haftbar gemacht werden.

11.4 COMFOX AG garantiert bei einer ordentlichen Vertragsbeendigung durch den Kunden, dass der Kunde die vollständige Übergabe der Daten per Vertragsende erhält, sofern der Kunde die explizit verlangt, vorbehaltlich SaaS-Lizenzen. Die Daten werden auf vom Kunden zur Verfügung gestellten Medien oder einem der COMFOX AG gegen Entgelt zur Verfügung gestelltem Speichermedium gespeichert. Die Kosten für die Aufbereitung und Übergabe der Daten trägt der Kunde. Verlangt der Kunde seine Daten nicht innert 30 Tagen seit Beendigung des Vertrages von der COMFOX AG heraus, darf COMFOX AG diese löschen.

11.5 Die Garantien gemäss Ziff. 9.1 und Ziff. 11.1-3 hiervor gelten für die Dauer von 3 Monaten sowohl für offensichtliche wie versteckte Mängel. Liegt ein von der Gewährleistung erfasster Mangel vor, so steht COMFOX AG ein dreimaliges Nachbesserungsrecht zu. Führt die letzte Nachbesserung nicht zur Beseitigung des Mangels in zumutbarer Weise, kann der Kunde einen dem Minderwert entsprechenden Abzug von der Vergütung machen oder, bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten. Die Ersatzvornahme durch Dritte oder die Minderung des Preises ist nur zulässig, wenn COMFOX AG vorgängig schriftlich zugestimmt hat. Die Schadenersatzpflicht von COMFOX AG richtet sich abschliessend nach Ziffer 13.

12. Wartungsfenster- & Betriebsunterbrüche

12.1 COMFOX AG behält sich vor, regelmässige Unterhaltsarbeiten an den Systemen während der vorgegeben Wartungsfenster vorzunehmen. Während dieser Zeit kann der Betrieb der Services zeitweise unterbrochen werden.

12.2 Über weitere Betriebsunterbrüche, die zur Behebung von Störungen, Durchführung von Wartungsarbeiten, Einführung neuer Technologien usw. Notwendig sind, informiert COMFOX AG den Kunden zeitnah. COMFOX AG bemüht sich, solche Unterbrüche kurz zu halten und sie in die verkehrsarme Zeit zu legen.

13. Haftung

13.1 COMFOX AG haftet für direkten und unmittelbaren vorsätzlichen oder grobfahrlässig verschuldeten Schaden sowie für Personenschäden. Für übrigen Schaden, insbesondere aber nicht abschliessend entgangener Gewinn und Folgeschäden, wird die Haftung von COMFOX AG, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen.

13.2 Auch haftet COMFOX AG nicht für Transportschäden von Produkten, ausser für solche aufgrund nicht angemessener Verpackung der Produkte.

13.3 COMFOX AG haftet nicht für Schäden, die dem Kunden infolge Übermittlungsfehler, technischer Mängel, Überlastung, Unterbüchen (einschliesslich systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkeiten), Verzug der Übermittlung, Störungen, rechtswidriger Eingriffe in Telekommunikationseinrichtungen oder Netzwerke durch Dritte oder infolge von Computerviren, Malware oder Trojaners entstehen, wird ausgeschlossen.

13.4 COMFOX AG haftet nicht für Schäden von Hilfspersonen und Dritten, die für die Vertragserfüllung hinzugezogen werden.

13.5 Haftungsansprüche kann der Kunde während 6 Monaten seit Eintritt eines Schadens, längstens bis zur absoluten Verjährung solcher Ansprüche geltend machen. Das Schadensereignis ist der COMFOX AG unmittelbar nach Feststellung schriftlich zu melden, spätestens innerhalb von 5 Tagen, vorbehaltlich Ziff. 5.5 für ordentlich erkennbare Mängel.

13.6 Ist die COMFOX AG im Sinne der Ziff. 13.1-13.5 haftbar, übernimmt sie Schäden bis zum maximalen Betrag der Bestellung bzw. der vertraglich vereinbarten jährlichen Wartungs- und Supportgebühr, höchstens jedoch bis zum Betrage von CHF 50’000.— je Schadensereignis und Kalenderjahr, soweit gesetzlich zulässig.

14. Höhere Gewalt

14.1 Wird COMFOX AG an der Erfüllung einer oder mehrerer Pflichten aus diesem Vertrag infolge höherer Gewalt verhindert, so ist sie für die Zeit, während welcher das Ereignis der höheren Gewalt andauert, sowie während einer angemessenen Anlaufzeit danach, von der Erfüllung der betreffenden Pflicht(en) befreit und haftet nicht für allfällige, dem Kunden aus der Nichterfüllung der betreffenden Pflicht(en) resultierenden, direkten oder indirekten Schäden. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei, auch nicht von beigezogenen Dritten, zu vertreten sind. Zu diesen zählen: Naturereignisse inkl. Elementarschäden, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemie/Pandemie, Unfälle, Sabotage, Terrorismus, Arbeitskonflikte sowie behördliche Massnahmen, erhebliche Betriebsstörungen, Unterbruch von Telekommunikationsleitungen, insbesondere derjenigen des Internets und der Gateways, Unterbruch von Cloud-Diensten von Dritt-Anbietern, Stromausfall, Virenbefall udgl.

15. Datenschutz

15.1 COMFOX AG erhebt, speichert und bearbeitet Personendaten der Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung (zur Abwicklung der Bestellung von Diensten und Produkten im Zusammenhang mit der Offerte, dieser AGB oder der SLA’s sowie zur Rechnungsstellung) gemäss den gesetzlichen sowie den nachfolgenden besonderen Bestimmungen.

15.2 COMFOX AG gibt ausschliesslich jene Personen- und Kundendaten an Dritte (bzw. deren Zulieferer) sowohl im In- wie auch ins Ausland bekannt, die zur Abwicklung des Vertrages notwendig sind.

15.3 Darüber hinaus gibt COMFOX AG Personen- und Kundendaten an Behörden im In- und Ausland im Rahmen von zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Verfahren weiter, sofern ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil, eine Verfügung oder eine gesetzliche Pflicht besteht.

15.4 Vorgänge auf den Systemen und Verkehrsranddaten werden von COMFOX AG oder den Drittanbietern protokolliert und während der gesetzlichen Frist aufbewahrt. Diese Protokolle werden ausschliesslich zur Erfüllung der Leistungen, der gesetzlichen Vorgaben, der Fehlersuche oder Erhebung der Leistungsdaten verwendet.

15.5 Die Übertragung von COMFOX AG in die Cloud erfolgt über das Internet verschlüsselt. Der Kunde nimmt diesbezüglich insbesondere Ziff. 11.3 dieser AGB zur Kenntnis. Die Daten werden damit regelmässig und unkontrolliert grenzüberschreitend übermittelt, auch wenn sich Sender und Empfänger in der Schweiz befinden.

15.6 Der Kunde bleibt Dateneigentümer im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen und ist für die Einhaltung des Datenschutzes bezüglich seiner eigenen Daten verantwortlich.

15.7 Es liegt in der Verantwortung des Kunden zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften es erfordern, dass er die Auslagerung seiner Daten an COMFOX AG seinen Kunden anzeigt und deren Zustimmung dazu eingeholt hat.

15.8 Der Kunde hat ein Auskunfts- und Berichtigungsrecht für die ihn betreffenden Personendaten. Dieses Recht kann dadurch ausgeübt werden, dass der Kunde bei seinem Comfox AG Kundenberater eine betreffende Anfrage macht. Dies gilt jedoch nicht für das Auskunftsrecht von Endkunden. Dazu hat der Kunde selbst Prozesse zu definieren.

16. Geheimhaltungspflicht

16.1 Diese Geheimhaltungs- und Vertraulichkeits-verpflichtung gilt für sämtliche vertraulichen Informationen und Daten des Kunden, die vom Kunden im Vorfeld dieses Vertrages oder während der Laufzeit dieses Vertrages der COMFOX AG oder der von ihr beauftragten Dritten zugänglich gemacht wurden, sei dies in Unterlagen oder Dateien. Als vertraulich gelten alle Daten und Informationen, die nicht bereits öffentlich bekannt sind oder während der Vertragserfüllung öffentlich bekannt werden, ohne dass dies aus der Verletzung dieser Erklärung heraus geschieht. Nicht als vertraulich gelten belanglose Informationen und Daten, welche keinen erkennbaren Kontext zu vertraulichen Daten herstellt. Auf Wunsch des Kunden kann eine zusätzliche Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet werden.

16.2 COMFOX AG verpflichtet sich, keine Daten und Informationen an Dritte bekannt zu geben, zu kopieren, zu sichern, zu bearbeiten oder auszuwerten, vorbehalten bleiben Ziff. 15.1 – 15.4 hiervor.

16.3 Nach Installation / Aufsetzen der Systeme für den Kunden teilt COMFOX AG dem Kunden Zugangsdaten und die Passwörter mit. Der Kunde muss das temporäre Passwort umgehend durch ein neues selbstgewähltes Passwort ersetzen. Das Passwort darf kein triviales Passwort sein und muss eine vorgegebene Mindestanzahl von Zeichen enthalten und idealerweise eine Kombination von Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen sein. Der Kunde ist für die sorgfältige und sichere Aufbewahrung und für allfälligen Missbrauch des Passwortes verantwortlich und haftbar. Bei Verlust des Passwortes ist COMFOX AG umgehend zu benachrichtigen.

16.4 Der Kunde hat keine Haftungs- oder sonstige Ansprüche gegenüber COMFOX AG, wenn wegen dessen unsorgfältiger Aufbewahrung, Handhabung, dessen Bekanntgabe oder dessen sonstigen Zugänglichmachens Dritte Kenntnis des Passworts erlangen und unbefugte Änderungen vorgenommen werden oder sonst wie ein Schaden entsteht.

16.5 Nach Beendigung des Vertrages werden die Daten und Informationen des Kunden i.S. von Ziff. 11.4 gelöscht, soweit gesetzlich zulässig. Auf Wunsch des Kunden bestätigt COMFOX AG die Löschung/Zerstörung der Daten schriftlich. Auf Kundenwunsch kann auch eine längere Aufbewahrung von Back-Up’s vereinbart werden.

16.6 Diese Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitserklärung gilt bis zur Erklärung der Löschung der Daten und Informationen des Kunden bzw. der sonstigen Vertragsbedingung, längstens jedoch 2 Jahre.

17. Beizug von Hilfspersonen und Dritten

17.1 COMFOX AG legt bei der Bestellung auf Wunsch des Kunden den Beizug von Hilfspersonen und Dritten für die Leistungserbringung gegenüber dem Kunden offen, soweit dies für COMFOX AG möglich ist. Alle übrigen Dienste erbringt die COMFOX AG selbst.

17.2 Der Kunde kann eine Hilfsperson oder einen Dritten ablehnen. Dies kann Einfluss auf den Preis haben. Bei Ablehnung einer Hilfsperson oder eines Dritten gelten die Preise gemäss Offerte nicht mehr.

18. Abtretung von Rechten

18.1 Jede Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der anderen Partei, es sei denn es handle sich um einen Rechtsnachfolger der einen oder anderen Partei.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Die vorliegenden AGB liegen in Deutsch und Englisch vor. Die deutsche Fassung gilt als Original und ist ausschliesslich verbindlich.

19.2 COMFOX AG behält sich das Recht vor, die AGB und SLA jederzeit und ohne Nennung von Gründen und unter Einhaltung einer 60 -tägigen Frist zu ändern. Im Falle der für den Kunden nachteiligen Änderung, erhält der Kunde ein ausserordentliches Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfirst von 30 Tagen seit Kenntnisnahme bzw. Kennen können der Änderung auf den Zeitpunkt des in Krafttretens der Änderung hin. Ohne Kündigung durch den Kunden gelten die Änderungen als stillschweigend akzeptiert.

19.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass mit der Benutzung der Dienste von COMFOX AG aus dem Ausland u.U. Regeln des ausländischen Rechts verletzt werden können. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er sich darüber mit gebotener Sorgfalt informiert. COMFOX AG lehnt diesbezüglich jede Haftung ab. Weiter nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass es Import- und Exportbeschränkungen für Verschlüsselungs-algorithmen geben kann und beachtet diese entsprechend.

19.4 Der Kunde enthält sich jeglicher Abwerbung von Personen, welche von COMFOX AG für die Durchführung der Dienste von COMFOX AG eingesetzt werden. Er unterlässt es, die Dienste solcher Personen in Anspruch zu nehmen, ausser via COMFOX AG. Diese Verpflichtungen gelten während des Einsatzes einer solchen Person für den Kunden sowie ein Jahr darüber hinaus. Bei jeder Zuwiderhandlung ist eine Konventionalstrafe von zwei Jahresgehältern der betreffenden Person zu bezahlen.

19.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

19.6 Die in diesen AGB und den SLA getroffenen Vereinbarungen sind verbindlich. Eine Abänderung einzelner Bestimmungen bedarf der schriftlichen Vereinbarung im Rahmen der Offerte, vorbehaltlich Ziff. 6.2 und 19.2.

19.7 Dieser Vertrag (die Offerte, AGB und SLA) wird zweifach ausgefertigt und unterzeichnet. Die Vertragsparteien erhalten je ein vollständig unterzeichnetes Vertragsexemplar.

19.8 Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, CISG) vom 11. April 1980.

19.9 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug. Vorbehalten bleiben zwingende Gesetzesbestimmungen.

19.10 Diese AGB (Version 2.1) treten mit Wirkung ab 01.07.2022 bis auf weiteres in Kraft.

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